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Förderangebot 2019: Förderung von regionaltypischen Ferienhäusern und Ferienwohnungen in Hessen
Mit diesem Aufruf möchte die hessische Landesregierung nunmehr auf der Grundlage der Förderangebote zur „Ländlichen Regionalentwicklung“ und dem LEADER-Ansatz ergänzend initativ werden. Hierzu hat das Land Hessen Landesmittel bereitgestellt, mit denen ein Beitrag zur Erhaltung und Umsetzung regionaltypischer Bausubstanz, der innerörtlichen Entwicklung und zur Förderung des Landtourismus geleistet werden kann. Auf der Grundlage der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung Teil 2, Ziffer 1.2.2 b. können Kleinstunternehmen, die innerhalb einer der in Hessen anerkannten LEADER-Regionen ansässig sind oder in diesen investieren möchten, um entsprechende Ferienwohnungen oder Ferienhäuser zu schaffen, berücksichtigt werden. Die Antragsfrist endet am 17. Mai 2019.